Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der MF Marketing GmbH
§ 1 Vertragspartner, Geltungsbereich
Die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB“) gelten für sämtliche Leistungen, Lieferungen und Angebote der MF Marketing GmbH (nachfolgend „Agentur“ genannt). Sie sind Bestandteil aller Verträge, die die Agentur mit ihren Auftraggebern über die von ihr angebotenen Dienstleistungen schließt.
Die AGB gelten ausschließlich gegenüber Unternehmern im Sinne des § 14 BGB, nicht hingegen gegenüber Verbrauchern im Sinne des § 13 BGB.
Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers werden, selbst bei Kenntnis, nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, die Agentur hätte ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt. Eine konkludente Zustimmung durch Leistungserbringung liegt hierin nicht. Führt die Agentur Leistungen in Kenntnis entgegenstehender Bedingungen des Auftraggebers aus, bedeutet dies keine Anerkennung dieser Bedingungen.
§ 2 Vertragsgegenstand
1. Vertragsgegenstand ist die Erbringung von Marketing-Dienstleistungen durch die Agentur, insbesondere – jedoch nicht abschließend – die Planung, Einrichtung, Durchführung und Betreuung von Online-Werbekampagnen auf Google Ads, Facebook/Meta Ads, TikTok Ads sowie vergleichbaren Werbeplattformen, ferner die Entwicklung und Umsetzung von Konkurrenz-Omnipräsenz-Kampagnen („KOP-Kampagnen“) sowie die Erbringung von Suchmaschinenoptimierungs-Dienstleistungen („SEO“).
2. Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich aus dem jeweils individuellen Angebot, das dem Vertrag zugrunde liegt. Leistungen, die im Angebot nicht ausdrücklich aufgeführt sind, sind nicht geschuldet. Nebenleistungen (z. B. grafische Anpassungen, Texterstellung, Bildbearbeitung, Videoproduktion) sind nur dann Vertragsbestandteil, wenn sie ausdrücklich vereinbart wurden.
3. Die Agentur schuldet ausschließlich die ordnungsgemäße Durchführung der vereinbarten Leistungen nach den Grundsätzen der ordentlichen Berufsausübung. Ein bestimmter Erfolg ist – gleich in welcher Form – ausdrücklich nicht geschuldet. Dies gilt insbesondere, aber nicht ausschließlich, für: die Generierung einer bestimmten Anzahl von Leads, Anfragen, Klicks oder Bewerbungen, das Erreichen bestimmter Umsatz-, Gewinn- oder sonstiger wirtschaftlicher Zielgrößen, eine konkrete Positionierung oder Platzierung im Ranking von Suchmaschinen (z. B. Google), eine bestimmte Entwicklung der Sichtbarkeit des Auftraggebers.
4. Abweichungen von vereinbarten Konzepten, Strategien oder Planungen, die sich im Rahmen einer üblichen, fachlich vertretbaren Optimierung der Kampagne ergeben, sind vom geschuldeten Leistungsumfang umfasst. Die Agentur ist berechtigt, im Rahmen des ihr zustehenden fachlichen Ermessens Abweichungen vorzunehmen, soweit dies sachgerecht ist und dem Vertragszweck nicht zuwiderläuft.
5. Die Agentur ist berechtigt, sich zur Erbringung der Leistungen der Hilfe Dritter (Subunternehmer, externe Dienstleister) zu bedienen. Ein Anspruch des Auftraggebers auf die Auswahl oder den Einsatz bestimmter Personen besteht nicht.
§ 3 Angebot, Vertragsschluss, Informationspflichten
1. Die Darstellung der Leistungen der Agentur auf deren Website oder in sonstigen Unterlagen stellt kein verbindliches Angebot im Rechtssinne dar.
2. Ein rechtsverbindlicher Vertrag kommt ausschließlich zustande durch: die schriftliche oder in Textform erklärte Annahme eines von der Agentur erstellten Angebots, oder die Unterzeichnung eines gesonderten Dienstleistungsvertrages, oder konkludentes Handeln, insbesondere durch schlüssiges Verhalten der Vertragsparteien, wenn die Agentur mit der Leistungserbringung beginnt und der Auftraggeber diese Leistungen entgegennimmt, unabhängig davon, ob dem ein schriftliches Angebot zugrunde liegt oder lediglich eine mündliche Vereinbarung getroffen wurde.
3. Der Auftraggeber erkennt an, dass ihm keine besonderen Informationsrechte nach § 312g Abs. 1 Nr. 1–3 BGB zustehen. Insbesondere besteht kein Anspruch auf die Zurverfügungstellung technischer Mittel zur Korrektur von Eingabefehlern, gesonderte Hinweise über die Speicherung des Vertragstextes, über die zur Verfügung stehenden Sprachen oder über Verhaltenskodizes.
§ 4 Abnahme, Anerkennung der Leistung
1. Leistungen der Agentur, die im digitalen Bereich erbracht werden, gelten als abgenommen, sobald sie dem Auftraggeber in dem vertraglich vereinbarten Rahmen zur Verfügung gestellt oder in den Systemen des Auftraggebers eingerichtet wurden.
2. Der Auftraggeber ist verpflichtet, innerhalb von fünf (5) Werktagen ab Mitteilung der Fertigstellung in Textform zu erklären, ob die Leistungen vertragsgemäß sind. Erfolgt innerhalb dieser Frist keine substantiierte Beanstandung, gelten die Leistungen als abgenommen.
3. Teilabnahmen können von der Agentur jederzeit verlangt werden, sofern die erbrachten Teilleistungen für sich bewertbar sind. Einmal erklärte Teilabnahmen können nicht widerrufen werden.
§ 5 Preise, Vergütung, Zahlungsbedingungen, Aufrechnung, Zurückbehaltung
1. Die von dem Auftraggeber geschuldete Vergütung ergibt sich aus dem individuellen Angebot. Pauschalen decken ausschließlich die darin im Detail aufgeführten Leistungen ab.
2. Alle Preisangaben sind Nettopreise zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer.
3. Mangels anderweitiger Vereinbarung ist die Vergütung jeweils monatlich im Voraus zu zahlen. Die Rechnungsstellung erfolgt regelmäßig mit Beginn des Abrechnungszeitraumes.
4. Die Kosten für externe Leistungen – insbesondere, aber nicht abschließend, Werbebudgets auf Google Ads, Facebook Ads, TikTok Ads oder anderen Plattformen – sind nicht Teil der Vergütung und vom Auftraggeber unmittelbar an die jeweiligen Anbieter zu entrichten.
5. Gerät der Auftraggeber mit einer Zahlung länger als vierzehn (14) Tage in Verzug, ist die Agentur berechtigt, ihre Leistungen bis zur vollständigen Begleichung sämtlicher offener Forderungen einzustellen.
6. Der Auftraggeber kann nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Gegenforderungen aufrechnen. Zurückbehaltungsrechte stehen ihm nur insoweit zu, als diese auf demselben Vertragsverhältnis beruhen.
§ 6 Externe Produkte, Drittleistungen, Zusatzaufwand
1. Sämtliche für die Leistungserbringung erforderlichen Drittleistungen (z. B. Software- oder Plattform-Lizenzen, Tracking-Tools, Plugins) sind vom Auftraggeber gesondert zu vergüten.
2. Werden Lizenzen im Rahmen von Agenturzugängen bereitgestellt, endet das Nutzungsrecht des Auftraggebers mit Vertragsende. Der Auftraggeber hat für eine Fortführung eigenständig Sorge zu tragen.
3. Entsteht der Agentur durch unvorhergesehene Störungen oder Verzögerungen auf Seiten Dritter ein Mehraufwand, ist dieser vom Auftraggeber nach den im Angebot benannten oder, ersatzweise, nach den ortsüblichen und angemessenen Stundensätzen zu vergüten.
§ 7 Leistungszeit, höhere Gewalt
1. Fristen und Termine sind nur verbindlich, wenn sie von der Agentur ausdrücklich schriftlich bestätigt wurden.
2. Verzögerungen aufgrund höherer Gewalt, Pandemien, behördlicher Maßnahmen oder Störungen bei Drittanbietern (z. B. Ausfälle von Google, Meta oder TikTok) verlängern die Leistungszeit um die Dauer der Störung.
3. Dauert die Störung länger als zwei Monate an oder entfällt das objektive Interesse des Auftraggebers an der Leistungserbringung, kann jede Partei vom Vertrag zurücktreten.
§ 8 Mitwirkungspflichten des Auftraggebers
1. Der Auftraggeber ist verpflichtet, sämtliche für die Leistungserbringung erforderlichen Zugänge, Daten und Informationen vollständig und rechtzeitig zur Verfügung zu stellen, insbesondere zu Werbekonten, Websites, Business-Accounts, Tracking-Tools, Bild- und Textmaterial sowie rechtlich erforderlichen Dokumenten (z. B. Impressum, Datenschutzerklärung).
2. Der Auftraggeber trägt die alleinige Verantwortung für die rechtliche Zulässigkeit sämtlicher bereitgestellter Inhalte. Dies betrifft insbesondere urheber-, marken- und wettbewerbsrechtliche Fragen.
3. Der Auftraggeber stellt sicher, dass er über die erforderlichen Nutzungsrechte an allen von ihm gelieferten Inhalten verfügt, und stellt die Agentur im Falle von Inanspruchnahmen Dritter umfassend frei.
4. Kommt der Auftraggeber seinen Mitwirkungspflichten nicht nach, gehen dadurch verursachte Verzögerungen oder Mehraufwände zu seinen Lasten.
§ 9 Verzug des Auftraggebers, Annahmeverzug, Rücktritt
1. Erfüllt der Auftraggeber seine Mitwirkungspflichten nicht ordnungsgemäß, kann die Agentur die Leistungserbringung bis zur Erfüllung zurückstellen.
2. Entstehen dadurch zusätzliche Aufwände, sind diese nach den vereinbarten oder ortsüblichen Vergütungssätzen zu erstatten.
3. Kommt der Auftraggeber auch nach Setzung einer angemessenen Nachfrist seinen Pflichten nicht nach, ist die Agentur berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und Schadensersatz statt der Leistung zu verlangen.
§ 10 Laufzeit, Kündigung
1. Laufzeit und Kündigungsfristen ergeben sich aus dem Angebot. Verträge verlängern sich automatisch um den jeweils vereinbarten Zeitraum, sofern sie nicht fristgerecht gekündigt werden.
2. Kündigungen bedürfen der Schriftform; die Textform (E-Mail) genügt.
3. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
§ 11 Nutzungsrechte
1. An den von der Agentur erstellten Inhalten (z. B. Anzeigen, Grafiken, Videos, Texte, Kampagnenstrukturen, SEO-Analysen) erhält der Auftraggeber ein einfaches, nicht übertragbares Nutzungsrecht, beschränkt auf die Dauer des Vertrages.
2. Nach Vertragsende ist eine weitere Nutzung nur mit ausdrücklicher schriftlicher Zustimmung der Agentur zulässig.
3. Alle urheberrechtlichen, leistungsschutzrechtlichen oder sonstigen geistigen Eigentumsrechte verbleiben bei der Agentur.
§ 12 Urheber- und Nutzungsrechte an Marketingleistungen
1. Alle im Rahmen der Vertragserfüllung entwickelten Konzepte, Strategien, Strukturen, Anzeigentexte, Bild- und Videoinhalte, SEO-Analysen und vergleichbare Leistungen sind urheberrechtlich geschützt und geistiges Eigentum der Agentur.
2. Eine Fortführung, Wiederverwendung oder Veränderung nach Vertragsende ohne ausdrückliche schriftliche Zustimmung ist unzulässig.
3. Im Falle einer unberechtigten Nutzung ist die Agentur berechtigt, Unterlassung sowie Schadensersatz zu verlangen. Der Schadensersatz bemisst sich mindestens nach der üblichen Vergütung (Lizenzanalogie).
§ 13 Mängelrechte, Verjährung
1. Gewährleistungsansprüche des Auftraggebers sind auf Nacherfüllung beschränkt.
2. Mängelrechte bestehen nicht, wenn Abweichungen auf technischen Beschränkungen der eingesetzten Drittplattformen beruhen oder die Mitwirkungspflichten des Auftraggebers nicht erfüllt wurden.
3. Ansprüche verjähren binnen eines Jahres nach Leistungserbringung, es sei denn, es liegt Vorsatz, grobe Fahrlässigkeit oder ein Schaden an Leben, Körper oder Gesundheit vor.
§ 14 Vertragsunterlagen, Pfandrecht
1. Sämtliche von der Agentur erstellten Unterlagen, Kalkulationen und Konzepte verbleiben im Eigentum der Agentur.
2. Zur Sicherung ihrer Ansprüche steht der Agentur ein vertragliches Pfandrecht an den von ihr bearbeiteten Daten, Zugängen und Accounts zu.
§ 15 Vertraulichkeit, Datenschutz
1. Beide Parteien verpflichten sich zur Vertraulichkeit über alle im Rahmen des Vertrages bekannt gewordenen Informationen.
2. Die Agentur verarbeitet personenbezogene Daten ausschließlich im Rahmen der DSGVO und nur, soweit dies zur Vertragserfüllung erforderlich ist.
§ 16 Nutzung als Referenz und Veröffentlichung von Ergebnissen
1. Die Agentur ist berechtigt, den Auftraggeber als Referenz in sämtlichen Medien zu nennen.
2. Sie darf Namen, Logos, Ergebnisse, Kennzahlen, Testimonials und Referenzmaterialien in Text-, Bild- oder Videoform nutzen.
3. Referenzvideos dürfen uneingeschränkt veröffentlicht und für Werbezwecke genutzt werden.
4. Ein Widerspruch ist nur aus wichtigem Grund binnen 14 Tagen nach Veröffentlichung zulässig.
§ 17 Gerichtsstand, Erfüllungsort, Streitschlichtung
1. Erfüllungsort ist der Sitz der Agentur.
2. Gerichtsstand ist – soweit gesetzlich zulässig – der Sitz der Agentur.
3. Es gilt ausschließlich deutsches Recht.
4. Die Parteien verpflichten sich, vor Klageerhebung den Versuch einer gütlichen Einigung oder Mediation zu unternehmen.